JudikaturOGH

RS0131576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2025

Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.

Rückverweise