JudikaturOGH

RS0131647 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2017

Eine Klausel in Vertragsformblättern für Mietverträge, nach der kein exakter Termin für den Beginn des Mietverhältnisses vorgesehen ist, sondern nur ein Datum, zu dem der Vertrag spätestens in Wirksamkeit tritt, und in der sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Übergabetermin eine gewisse Zeit im Voraus bekannt zu geben, verstößt weder gegen § 879 Abs 3 ABGB noch gegen § 1413 ABGB oder § 1096 ABGB.

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