JudikaturOGH

RS0131535 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2017

Nach dem klaren Wortlaut des § 34 Abs 1 DSG sind Ansprüche auch dann präkludiert, wenn nur die einjährige Frist („Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis“) abgelaufen ist.

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