JudikaturOGH

RS0131393 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2017

Will sich der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis der Neubemessung nicht zufrieden geben, dann steht ihm die Möglichkeit offen, innerhalb der Verjährungsfrist des § 12 VersVG Klage zu erheben.

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