12Os85/24b—OGH Entscheidung
19. November 2024
… 1 StPO von der Rechtsprechung dahin ausgelegt wird, dass sie für Haftungsbeteiligte (bloß) eine von § 427 StPO abweichende Regelung trifft (RIS-Justiz RS0131304). Ein sich unmittelbar auf die Anordnungsbefugnis hinsichtlich des Verfalls beziehender Norminhalt kann § 444 Abs 1 StPO somit nicht entnommen werden.…