JudikaturOGH

RS0131427 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2017

Ein Irrtum über die übernahmerechtlichen Rechtsfolgen einer beabsichtigten Maßnahme führt nicht zu deren Qualifikation als „unabsichtlich“ im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 ÜbG.

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