Beleidigende Äußerungen sind ungebührliche Formulierungen, die eine Verletzung der dem Gericht bzw den Verfahrensbeteiligten geschuldeten Achtung darstellen. Die Ausfälligkeiten müssen nicht das Gewicht einer strafbaren Handlung haben. Bei der Beurteilung ist nicht jedes Wort allein zu betrachten, sondern es muss auf die Bedeutung der Gesamtäußerung abgestellt werden.
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