JudikaturOGH

RS0131344 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2017

Eine Klausel in AGB, die den Kunden abweichend von § 1424 ABGB das Risiko einer schwierigen Zuordnung von Überweisungen, die keine näheren Angaben zum Absender oder Vertragskonto enthalten, einseitig anlastet, ist gröblich benachteiligend.c

Rückverweise