JudikaturOGH

RS0131215 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2016

Selbst wenn § 1335 ABGB auf Zinsen aus einem mit Urteil zugesprochenen Kapital anwendbar wäre, käme die Begrenzung der Zinsen nicht in Betracht, falls der Gläubiger, bevor diese die Höhe des Kapitalbetrags erreicht haben, in Ansehung der Zinsen zielführende Exekutionsschritte setzt.

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