RS0131051 – OGH Rechtssatz
Die Ablehnung eines Beweisantrags durch das Schiedsgericht (hier: unterlassene Parteieneinvernahme) ist nicht per se ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.
…die Ablehnung eines Beweisantrags durch das Schiedsgericht bedeutet für sich genommen noch keinen Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public (18 OCg 2/16t = RS0131051 ). Selbst wenn das Schiedsgericht entsprechend der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung dem Antrag der Klägerin stattgeben und die Vorlage weiterer Unterlagen einfordern hätte müssen, ist…
…18 OCg 2/18w). Die Ablehnung eines Beweisantrags erfüllt den Tatbestand für sich allein im Regelfall nicht ( 18 OCg 2/16t; RS0131051) . 2.2. Auf dieser Grundlage kann die „Nichtbeischaffung der Protokollbücher“, deren Relevanz die Aufhebungsklage im Übrigen nicht dartut, für sich allein keinen Aufhebungsgrund…
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