Dem gegen den Widerspruch der Miteigentümer handelnden Antragsteller steht kein Kostenersatz eines (bevollmächtigten) Verwalters nach § 837 Satz 3 ABGB zu.
Rückverweise
…dass die Rechtsverteidigung durch den Versicherungsnehmer der Klägerin gegen seinen Willen erfolgte. Das schließt den Aufwandersatzanspruch auch hier aus (4 Ob 98/16i = RS0130960). Die im Schrifttum erwogenen Ausnahmen von diesem Grundsatz – nachträglich hervorgekommene Notwendigkeit der Maßnahme, Rechts- oder Sittenwidrigkeit des Widerspruchs ( Sprohar-Heimlich in Schwimann/Kodek 5…