RS0130916 – OGH Rechtssatz
Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.
Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.
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