JudikaturOGH

RS0130885 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2016

Die Aufzählung der wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen in § 37 Abs 5 Satz 1 WEG 2002 ist nicht analog um § 35 Abs 2 WEG 2002 zu erweitern. Diese Bestimmung steht einem Realteilungsbegehren nicht entgegen.

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