RS0130860 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
§ 27i Abs 1 KSchG zählt die praktisch bedeutsamen Kündigungsgründe demonstrativ auf. Das Gericht hat zu werten, ob den gesetzlich nicht geregelten Fällen dieselbe Bedeutung zukommt wie den gesetzlich geregelten Kündigungstatbeständen.
…Vertrag nicht aufgehoben, auch wenn ein wichtiger Grund vorliegt ( ErläutRV 202 BlgNR 22. GP 12 ; vgl 7 Ob 102/16z Pkt C.II.8; Kathrein/Schoditsch in KBB 7 § 27i KSchG Rz 1 ; Ganner in Klang³ § 27i KSchG Rz…