JudikaturOGH

RS0130860 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2016

§ 27i Abs 1 KSchG zählt die praktisch bedeutsamen Kündigungsgründe demonstrativ auf. Das Gericht hat zu werten, ob den gesetzlich nicht geregelten Fällen dieselbe Bedeutung zukommt wie den gesetzlich geregelten Kündigungstatbeständen.

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