JudikaturOGH

RS0130794 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2016

Mit der Übergabe eines mit nicht unerheblichem Arbeitsaufwand erstellten zehnseitigen Urteilsentwurfs, der nicht nur das Parteienvorbringen wiedergibt, sondern eine ausschließlich zu Gunsten des eigenen Prozessstandpunkts getroffene Beweiswürdigung und rechtliche Beurteilung enthält, durch einen Rechtsanwalt an einen Verhandlungsrichter nach Schluss der Verhandlung wird in einer die zivilprozessualen Grundsätze der Mündlichkeit des Verfahrens und des beiderseitigen rechtlichen Gehörs verletzenden Weise versucht, in die freie Beweiswürdigung durch das Gericht einzugreifen. Ein derartiges Vorgehen begründet kein geringes Verschulden, sodass die Anwendung des § 3 DSt ausscheidet.

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