RS0130745 – OGH Rechtssatz
Wird über erfolgreiche Bekämpfung von Vorkaufsberechtigten im Grundbuchsverfahren wieder der Vorkaufsverpflichtete statt dem Erwerber als Eigentümer eingetragen, liegt kein Fall des § 234 ZPO vor, der die Aufrechterhaltung des Klagebegehrens gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber rechtfertigen würde.