JudikaturOGH

RS0130684 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2020

§ 1a UWG verlangt, dass die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet sein muss, die Rationalität der Entscheidung der Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen.

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