Rückverweise
Dem AN ist nach Abschn VIII Kap B KVAÜ eine bezahlte Heimreise am Wochenende unabdingbar zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten entsteht aber nur dann, wenn der AN von der Möglichkeit der Heimreise tatsächlich Gebraucht gemacht hat. Fiktive Fahrtkosten sind nicht ersatzfähig.