RS0130646 – OGH Rechtssatz
Nachtdienste sind einheitlich als ein Arbeitstag zu werten und nicht im Hinblick auf den Datumswechsel als zwei Arbeitstage.
…belastende Tätigkeit (RIS Justiz RS0126106). Nachtdienste sind einheitlich als ein Arbeitstag zu werten und nicht im Hinblick auf den Datumswechsel als zwei Arbeitstage (RIS Justiz RS0130646). Dass diese Voraussetzungen nach den Feststellungen im vorliegenden Fall durch die Tätigkeit des Klägers als Bäcker nicht erfüllt sind, hat bereits das Erstgericht zutreffend ausgeführt…
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