RS0130651 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
In der Krankenversicherung bedarf es über § 178f Abs 2 VersVG hinaus keiner weiteren Konkretisierung der darin festgelegten Faktoren, um dem Bestimmtheitserfordernis des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG zu entsprechen.
…ist ihm das Verhalten jener, die er zur Abwicklung des Versicherungsfalls bevollmächtigt hat, also des Klagevertreters, zuzurechnen (RS001 9 473; 7 Ob 70/15t). [7] 1 .4 Während der Fachsenat eine Schadenmeldung innerhalb weniger Tage für unverzüglich erachtete (vgl 7 Ob 250/01t), hat er…