JudikaturOGH

RS0130651 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2015

In der Krankenversicherung bedarf es über § 178f Abs 2 VersVG hinaus keiner weiteren Konkretisierung der darin festgelegten Faktoren, um dem Bestimmtheitserfordernis des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG zu entsprechen.

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