RS0130455 – OGH Rechtssatz
Im Fall einer erfolgreichen Kündigungsanfechtung werden die nach § 1155 ABGB nachzuzahlenden Entgeltansprüche (Erfüllungsansprüche) allgemein (ungeachtet des § 61 ASGG) mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils fällig.