RS0130451 – OGH Rechtssatz
§ 149 Abs 3 ASVG lässt den Abschluss von Zusatzvereinbarungen zur Aufnahme weiterer Krankenanstalten zu; jedoch haben weitere Krankenanstalten keinerlei Rechtsanspruch auf Abschluss eines solchen Vertrags und damit auf Aufnahme in den Fonds.