JudikaturOGH

RS0130451 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2015

§ 149 Abs 3 ASVG lässt den Abschluss von Zusatzvereinbarungen zur Aufnahme weiterer Krankenanstalten zu; jedoch haben weitere Krankenanstalten keinerlei Rechtsanspruch auf Abschluss eines solchen Vertrags und damit auf Aufnahme in den Fonds.

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