RS0130357 – OGH Rechtssatz
Den Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nach den §§ 148c bis 148e BSVG ist in § 210 Abs 3 lit g ASVG nur die Bedeutung zugewiesen, mit der von ihnen verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Ermittlung des rentenbegründenden Gesamtausmaßes der Minderung der Erwerbsfähigkeit beizutragen („Stützfunktion“). Es kann aber immer nur der neuerliche, also der zeitlich letzte Versicherungsfall, durch eine gestützte kleine Rente entschädigt werden.