Nur das konstitutive, nicht aber das deklarative Anerkenntnis ist ein solches im Sinne des § 154 Abs 1 VersVG. Auch das Anerkenntnisverbot nach § 154 Abs 2 VersVG betrifft nur das konstitutive Anerkenntnis.
… Dabei ist nur das konstitutive, nicht aber das deklarative Anerkenntnis ein solches im Sinn des § 154 Abs 1 VersVG (RIS Justiz RS0130422). Die Klägerin lässt offen, ob sie dem Geschädigten gegenüber ein deklaratives oder ein konstitutives Anerkenntnis abgab: 3.1 Handelte es sich um ein deklaratives Anerkenntnis…
…unzulässig, weil sich ihr Anspruch gegen die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag aufgrund ihres konstitutiven Anerkenntnisses vollständig und endgültig in einen Zahlungsanspruch gewandelt hat (vgl RS0080603; RS0130422), sodass sie jedenfalls kein rechtliches Interesse mehr an einer Feststellung der Deckungspflicht hat und zwar auch nicht in jenem Umfang, in dem das Berufungsgericht das…
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