RS0130360 – OGH Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob beschränkt pfändbare Geldforderungen gegen ausländische Drittschuldner iSd § 292 Abs 2 EO vorliegen kommt es nur darauf an, ob diese Forderungen, bestünden sie gegen einen inländischen Drittschuldner, nach den Vorschriften der EO beschränkt pfändbar wären.