JudikaturOGH

RS0130355 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 2015

Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung nach § 382a EO alleine verhindert noch nicht die Möglichkeit einer (weiteren) Bevorschussung nach § 4 Z 2 UVG.

Rückverweise