RS0130236 – OGH Rechtssatz
Entrichtet der Arbeitgeber zu Unrecht Beiträge nach § 6 BMSVG für einen Arbeitnehmer, ist eine Rückforderung von diesem zumindest dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer eine Leistung der BV-Kasse nicht zugeflossen ist und er auch keine Verfügung iSd § 17 BMSVG getroffen hat, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht bereichert sein kann.