JudikaturOGH

RS0130359 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 2015

Der in § 371a EO geforderten Erhebung einer Berufung oder Revision ist die Stellung eines Verfahrenshilfeantrags samt Beigabe eines Rechtsanwalts zur Erhebung einer Berufung oder Revision gleichzuhalten.

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