JudikaturOGH

RS0130170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2015

Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd § 54 Abs 1a Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.

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