JudikaturOGH

RS0130117 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2015

Im Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung steht dem einzelnen Insolvenzgläubiger kein (subsidiäres) Rekursrecht gegen einen Ausscheidungsbeschluss nach § 119 Abs 5 IO zu.

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