JudikaturOGH

RS0130057 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Da nunmehr eine  Sanierung von inhaltlichen Mängeln des Exekutionstitels möglich ist, kann auch die mangelnde örtliche und inhaltliche Determinierung jener Maßnahmen, die die Beklagte aufgrund des Exekutionstitels zu ergreifen hat, durch Titelergänzungsklage nach § 10 EO saniert werden.

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