RS0129696 – OGH Rechtssatz
Die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung einer Forderung, für die ein gesetzliches, aber grundbücherlich nicht eingetragenes Pfandrecht besteht, ist keine Eintragung, die im Fall der Inanspruchnahme des § 40 Abs 2 WEG 2002 (iVm § 57 Abs 1 GBG) zu löschen wäre.