Mangels planwidriger Gesetzeslücke kommt eine analoge Anwendung des in § 157 VersVG für die Haftpflichtversicherung geregelten Absonderungsrechts auf die Rechtsschutzversicherung nicht in Betracht.
Rückverweise
…Anwendung des in der Haftpflichtversicherung geltenden § 157 VersVG in der Rechtsschutzversicherung hat der Oberste Gerichtshof (7 Ob 133/14f = RIS Justiz RS0129731) bereits unter Rückgriff auf die deutsche Lehre wie folgt Stellung genommen: Durch die Haftpflichtversicherung möchte sich der Versicherungsnehmer davor schützen, zur Erfüllung von Schadenersatzansprüchen Dritter…