RS0129731 – OGH Rechtssatz
Mangels planwidriger Gesetzeslücke kommt eine analoge Anwendung des in § 157 VersVG für die Haftpflichtversicherung geregelten Absonderungsrechts auf die Rechtsschutzversicherung nicht in Betracht.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden