Der Verwender im Sinn des § 28 KSchG kann auch ein gewillkürter Vertreter einer Vertragspartei sein, der ein erhebliches Eigeninteresse an der Verwendung der unzulässigen Klauseln hat.
…der Rechtsprechung kann der gewillkürte Vertreter einer Vertragspartei ausnahmsweise dann als Verwender anzusehen sein, wenn er ein erhebliches Eigeninteresse an der Verwendung der Klauseln hat (RS0129535). Abgesehen davon, dass die Beklagte nach den Feststellungen nicht als Vertreter der A* M* S.a.r.l. anzusehen ist, steht die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, ein allfälliges wirtschaftliches…
…iSd § 28 KSchG aber auch ein gewillkürter Vertreter einer Vertragspartei sein, der ein „erhebliches Eigeninteresse“ an der Verwendung der Klauseln hat (RS0129535; Riss , Die Reichweite des Unterlassungsanspruchs im Verbandsklageverfahren nach § 28 KSchG, RdW 2007/403, 395; Binder / Keiler in Keiler / Klauser , Verbraucherrecht §§…
… Der gewillkürte Vertreter einer Vertragspartei kann aber ausnahmsweise dann als Verwender anzusehen sein, wenn er ein erhebliches Eigeninteresse an der Verwendung der Klauseln hat (RS0129535; Langer in Kosesnik-Wehrle , KSchG 4 § 28 Rz 5a; Kathrein/Schoditsch in KBB 5 § 28 KSchG Rz 2; Kühnberg…
… 6 Abs 1 Z 5 KSchG verstoße, vermag die Revision angesichts des hier vorliegenden Eigeninteresses an dessen Zustandekommen (vgl RIS Justiz RS0124305; RS0129535) nichts Stichhältiges entgegenzusetzen. Der Einwand, der Kunde sei darüber nicht erstmals, sondern bereits in der Klausel 5 unterrichtet worden, schlägt darüber hinaus fehl, weil…
…gegen den Erwerber ableiten kann. [17] 2. Ob die Feilbietungsbedingungen als Vertragsformblatt zu werten wären, der Klägerin aufgrund ihres Eigeninteresses die Verwendereigenschaft zukäme (vgl RS0129535 ) und ob der Beklagte ihr seine (unstrittige) Verbrauchereigenschaft überhaupt entgegenhalten könnte, braucht hier nicht weiter untersucht zu werden. [18] 2.1. Bei Auslegung einer Willenserklärung…
…jeweils beklagten Partei an der Verwendung der AGB oder Formblätter zugrunde lag, weshalb eine Gleichstellung mit der Vertragspartei des Verbrauchers als gerechtfertigt angesehen wurde (vgl RS0129535; für viele etwa auch Kathrein / Schoditsch in KBB 5 § 28 KSchG Rz 2; Langer in Kosesnik-Wehrle aaO Rz 5a ). Ein…
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