Der Schriftsatz mit der Beitrittserklärung ist im Verfahren erster Instanz an das Prozessgericht zu richten, im Rechtsmittelverfahren nur so lange an dieses, als die Rechtsmittelfrist bzw Gegenäußerungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sonst ist er unmittelbar an die Rechtsmittelinstanz zu richten.
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