JudikaturOGH

RS0129477 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2014

Anordnungen nach den §§ 85, 86 IO (KO) trifft das Konkursgericht in Wahrnehmung seiner allgemeinen Aufsichts‑ und Überwachungspflicht. Sie sind daher gemäß § 84 Abs 3 IO (KO) unanfechtbar.

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