JudikaturOGH

RS0129385 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2014

Nach allgemeinen Beweislastregeln trifft die Behauptungs‑ und Beweislast, dass ein anrechnungspflichtiger Vorausempfang oder Vorschuss vorliegt, denjenigen, der eine Anrechnung begehrt.

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