Nach allgemeinen Beweislastregeln trifft die Behauptungs‑ und Beweislast, dass ein anrechnungspflichtiger Vorausempfang oder Vorschuss vorliegt, denjenigen, der eine Anrechnung begehrt.
Rückverweise
…begehrt die Anrechnung einer Schenkung nach § 753 ABGB. Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen einer anrechnungspflichtigen Schenkung trifft denjenigen, der die Anrechnung begehrt (RS0129385), sohin die Klägerin. Das Erstgericht hat die Klage sohin zutreffend abgewiesen, da der Klägerin der Nachweis der behaupteten Schenkungen nicht gelang. 4. Die Kostenentscheidung gründet…