7Ob81/20t—OGH Entscheidung
23. September 2020
…die Kisten kippten und der Inhalt beschädigt wurde. Wenn die Vorinstanzen angesichts dieser Vielzahl von Nachlässigkeiten und Unvorsichtigkeiten zur Haftung wegen grober Fahrlässigkeit gelangten (vgl RS0129403), ist auch darin, selbst bei den – von außen leicht erkennbaren – konkreten Verpackungsmissverhältnissen zwischen deren Breite und Höhe, keine Korrekturbedürftigkeit zu erkennen.…