JudikaturOGH

RS0129395 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2015

Beschwerden, die verspätet oder von einer Person eingebracht wurden, der ein Rechtsmittel nicht zusteht, hat das Beschwerdegericht ohne Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses als unzulässig zurückzuweisen.

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