JudikaturOGH

RS0129371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2014

Bei § 2 Abs 2 RATG kommt es nicht nur darauf an, wie viele Stunden der Rechtsanwalt aufwendete, sondern darauf, ob dieser Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen war.

Rückverweise