7Ob200/15k—OGH Entscheidung
19. November 2015
…regelt, wohl aber einen Mehraufwand nach § 2 Abs 2 RATG, der sich auf das Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Klient bezieht (RIS Justiz RS0129370). Mehrkosten, die der Anwalt nach § 2 Abs 2 RATG seinem Mandanten verrechnen darf, sind grundsätzlich nach Art 6.6.1. ARB 2005…