RS0129359 – OGH Rechtssatz
Ein Aufwandsersatz für den Sachwalter ist als außergewöhnliche Belastung des Versicherten wohl steuerlich, aber nicht für die Ermittlung des Nettoeinkommens iSd § 292 Abs 3 ASVG abzuziehen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden