Ein Aufwandsersatz für den Sachwalter ist als außergewöhnliche Belastung des Versicherten wohl steuerlich, aber nicht für die Ermittlung des Nettoeinkommens iSd § 292 Abs 3 ASVG abzuziehen.
…der ein Rechtsmittel nicht zusteht, als unzulässig zurückzuweisen; eine inhaltliche Überprüfung des angefochtenen Beschlusses auf seine Richtigkeit hat in diesem Fall nicht stattzufinden (RIS Justiz RS0129359). …
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