JudikaturOGH

RS0129304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2014

Jubiläumsgelder, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind, gehören zu den beschränkt pfändbaren Forderungen gemäß § 290a Abs 1 Z 1 und Abs 2 EO. Sie sind keine einmaligen Leistungen mit Ersatzcharakter iSd § 291d EO.

Rückverweise