JudikaturOGH

RS0129251 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2024

Solange eine Entscheidung über die Beendigung des rechtmäßigen Aufenthalts des Klägers in Österreich durch die dafür zuständige Behörde nicht vorliegt, hat der Kläger Anspruch auf Ausgleichszulage.

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