JudikaturOGH

RS0129153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Dezember 2013

Bei der Bemessung von Geldbußen wegen unmittelbar wettbewerbsbeschränkender Preisabsprache im Sinne des Art 101 AEUV kann eine unrichtige oder unvollständige anwaltliche Auskunft im Fall der Vereinbarung von Kernbeschränkungen auch nicht als Milderungsgrund berücksichtigt werden.

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