JudikaturOGH

RS0129133 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2013

Einer gerichtlich strafbaren Handlung iSd § 7a Abs 1 Z 2 MedienG verdächtig zu sein bedeutet nicht, dass der Betroffene deswegen (bereits oder noch immer) behördlich verfolgt werden muss; ein Verdacht kann auch aus anderen Gründen bestehen. Auch eine Verdachtserzeugung durch bloße Medienberichterstattung ist denkbar.

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