JudikaturOGH

RS0129160 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2013

Die Behauptung, eine Person gehe der Prostitution nach, betrifft nicht ausschließlich deren Berufs-, sondern auch ihr Sexualleben und damit - unabhängig von einer allfälligen gleichzeitigen Erörterung von Details aus der Sexualpraxis - deren höchstpersönlichen Lebensbereich iSd § 7 Abs 1 MedienG.

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