RS0129035 – OGH Rechtssatz
§ 133 Abs 1 GSVG ist nicht zu entnehmen, dass eine Verweisung auf eine unselbständige Teilzeitbeschäftigung nur in Betracht kommt, wenn daraus ein existenzsicherndes Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes erzielt werden kann.