JudikaturOGH

RS0129035 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2013

§ 133 Abs 1 GSVG ist nicht zu entnehmen, dass eine Verweisung auf eine unselbständige Teilzeitbeschäftigung nur in Betracht kommt, wenn daraus ein existenzsicherndes Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes erzielt werden kann.

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