JudikaturOGH

RS0129034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. April 2016

Wird ein höherer als der gesetzliche Unterhalt vereinbart, ist für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach dem klaren Wortlaut des § 1 UVG nur der gesetzliche Unterhalt maßgebend. Mangels Regelungslücke ist keine Analogie zu § 69a EheG zu ziehen.

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