RS0129034 – OGH Rechtssatz
Wird ein höherer als der gesetzliche Unterhalt vereinbart, ist für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach dem klaren Wortlaut des § 1 UVG nur der gesetzliche Unterhalt maßgebend. Mangels Regelungslücke ist keine Analogie zu § 69a EheG zu ziehen.