§ 292 EO ist sinngemäß auch im Schuldenregulierungsverfahren anzuwenden.
Rückverweise
…und (daher auch in diesem) für die Möglichkeit der Zusammenrechnung von Geld- und Sachleistungen einen antragsgebundenen, konstitutiv wirkenden Gerichtsbeschluss als erforderlich ansah (vgl RIS Justiz RS0128693; RS0128694). Diese Entscheidung wurde zeitlich erst nach der vom Kläger nunmehr inkriminierten Zustimmung des Beklagten zum Zahlungsplan getroffen und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wäre es…